W. bezeichnet einen räumlich genau festgelegten Teil eines politischen Gemeinwesens. Die Wahlberechtigten, die innerhalb des W. ihren Wohnsitz haben, sind dazu aufgerufen, (einen oder mehrere) Interner Link: Abgeordnete für die zur Wahl stehende Körperschaft zu wählen. W. sind i. d. R. in einzelne Stimmbezirke aufgeteilt, die jeweils über ein oder mehrere Wahllokale verfügen. Um die (Wahl-)Bevölkerung möglichst gleichmäßig zu repräsentieren, ist es bei der Festlegung von W. entscheidend, dass die Größen der einzelnen W. im gesamten Wahlgebiet (z. B. zwischen ländlichen und städtischen Gebieten) nicht zu stark voneinander abweichen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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