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Wählbarkeit

Das passive Interner Link: Wahlrecht, d. h. das Interner Link: Recht, sich einer Wahl (Interner Link: Wahlen) zu stellen und ggf. gewählt zu werden. W. setzt i. d. R. ein bestimmtes Alter voraus.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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