V. bezeichnet die Gesamtheit der Beziehungen aller Einzelwirtschaften eines Interner Link: Staates untereinander und dem Staat gegenüber. Die zentralen Wirtschaftseinheiten einer V. sind
1) Interner Link: Unternehmen (die über Art und Umfang der Interner Link: Produktion entscheiden und Gewinne anstreben) und
2) die Haushalte, d. h. a) private Interner Link: Haushalte und b) der Staat, die über Art und Umfang des Verbrauchs entscheiden und versuchen, ihren Nutzen zu maximieren.
Zwischen den Wirtschaftseinheiten fließen Geldströme, die als Wirtschaftskreislauf dargestellt werden können; z. B. schafft die Produktion das Einkommen, das seinerseits für den Erwerb von Interner Link: Gütern und Dienstleistungen (Interner Link: Dienstleistung/Dienstleistungsgesellschaft) ausgegeben wird. Durch Erfassung und Gegenüberstellung aller wirtschaftlichen Aktivitäten ergibt sich die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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