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Volkswille | bpb.de

Volkswille

V. ist ein unklarer Begriff, der in zwei Richtungen gedeutet werden kann:

1) V. bezeichnet eine kollektive Meinungsäußerung, die insofern messbar ist, als ihr eine Interner Link: Mehrheit individueller Meinungen zugrunde liegt (empirischer V.) bzw.

2) V. bezeichnet die politische Interner Link: Überzeugung, dass ein objektives Gesamtinteresse angegeben werden kann (hypothetischer V.); dieser Interpretation liegen (i. d. R. unrealistische) Vorstellungen von umfassender Homogenität und gesellschaftlicher Harmonie zugrunde.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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