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Veto | bpb.de

Veto

[lat.] V. bezeichnet das Interner Link: Recht einzelner staatlicher Organe oder Interner Link: Institutionen, einen Beschluss bzw. dessen Wirksamwerden durch Einspruch zu verhindern. Ein absolutes V. lässt einen Beschluss endgültig unwirksam werden; ein suspensives V. hat (für eine bestimmte Frist) aufschiebende Wirkung. Als Teil der Interner Link: Legislative hat der Dt. Interner Link: Bundesrat z. B. bei Interner Link: Zustimmungsgesetzen ein absolutes, bei Interner Link: Einspruchsgesetzen ein suspensives V.-Recht.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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