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Verwaltungsabkommen | bpb.de

Verwaltungsabkommen

Zwischenstaatliche (internationale) oder innerstaatliche Verträge (Interner Link: Vertrag) (zwischen Bund und Ländern bzw. den Ländern untereinander), die unmittelbar von den Interner Link: Regierungen geschlossen werden können und keiner parlamentarischen Mitwirkung bedürfen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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