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Verwaltung

Allg.: V. bezeichnet das für Organisationen wie Interner Link: Behörden, Interner Link: Unternehmen, Interner Link: Verband/Verbände etc. charakteristische Element der Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung, der Verantwortungsübertragung und Führung sowie der dauerhaften Einrichtung dieser Tätigkeiten. V. umfasst in diesem Sinne die Organisation und das Personal. Moderne V. unterscheiden sich von der traditionellen V. durch eine Mischung aus hierarchischer Organisation, Interner Link: Verhandlung und Beratung. Weitgehende V.-Interner Link: Reformen zielen auf Transparenz für die Bürger (Interner Link: Bürger/Bürgertum), Bürgernähe und Steigerung der V.-Effizienz.

Pol.: 1) V. ist i. w. S. eine Kurzbezeichnung für alle Interner Link: Institutionen und Einrichtungen der ausführenden Gewalt (Interner Link: Regierung bzw. Behörden).

2) V. bezeichnet i. e. S. die ausführenden Organe der Interner Link: Exekutive, die Einrichtungen und Organe, mit denen die Regierung (das Interner Link: Kabinett) tatsächlich tätig wird, die mit der Erarbeitung und dem Vollzug von Gesetzen und Interner Link: Verordnungen betraut sind und dabei planen, organisieren, aufbewahren und kontrollieren.

V.-Handeln ist an Interner Link: Recht und Interner Link: Gesetz gebunden und kann ggf. auf dem Rechtsweg überprüft werden (zuständig ist in DEU die Interner Link: Verwaltungsgerichtsbarkeit). Zu unterscheiden sind: a) die Staats-V., die sowohl Eigen-V. (unmittelbare Staats-V.) als auch Auftrags-V. sein kann (mittelbare Staats-V.; z. B. die Erledigung von Bundesangelegenheiten durch die Länder); b) die Selbst-V., z. B. im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Selbst-V. der Kommunen oder anderer KdöR (Interner Link: Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)) (sog. unterstaatliche Träger), wie z. B. Interner Link: Industrie- und Handelskammer (IHK), Ärztekammern etc.; c) die Ordnungs-V., die i. e. S. mit der Ausführung von Gesetzen (z. B. in den Bereichen Recht, Ordnung, Sicherheit) betraut ist; d) die Dienstleistungs-V., deren Aufgabe es ist, staatliche Leistungen den Adressaten zugänglich zu machen; e) die Wirtschafts- oder Haushalts-V.; f) die sog. Querschnitts-V., die bestimmte (z. B. Reform-)Aufgaben ressortübergreifend zu erfüllen hat und g) die politische V. i. e. S., die für die Planung, Vorbereitung und Nachbereitung politischer Interner Link: Entscheidungen zuständig, d. h. für die Verantwortung tragenden Politiker und Politikerinnen unmittelbar tätig ist. Die vielfältigen Organisationsformen der öffentlichen V. entsprechen der Vielfalt ihrer Aufgaben und zeigen eine erhebliche Flexibilität und Anpassungsfähigkeit.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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