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Verstaatlichung | bpb.de

Verstaatlichung

V. bezeichnet die Überführung von Privateigentum, insb. von Interner Link: Eigentum an Produktionsmitteln, in staatliches Eigentum mit dem Ziel, Interner Link: Arbeit und Interner Link: Produktion der privaten Verfügungsgewalt und der Interner Link: Abhängigkeit vom Interner Link: Kapital zu entziehen und einer politischen Kontrolle zu unterwerfen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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