Bezeichnung für den am 10.1.1920 in Kraft getretenen Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Reich (Interner Link: Deutsches Reich/Deutsches Kaiserreich) und den Interner Link: Alliierten zur Beendigung des Ersten Interner Link: Weltkriegs (1914–1918). Der V. V. wies dem Dt. Reich die Alleinschuld am Ausbruch des Ersten Weltkriegs zu, sah große Gebietsabtretungen, die Internationalisierung wichtiger Flüsse und den Verzicht auf alle Kolonien vor. Er verlangte die Auslieferung von Kriegsverbrechern (Interner Link: Kriegsverbrechen), regelte die Auslieferung von Kriegsgefangenen, führte zur (zeitweiligen) Entmilitarisierung einiger dt. Gebiete (Interner Link: Gebiet/Hoheitsgebiet)(z. B. Rheinland) und zur drastischen Einschränkung der dt. Wehrmacht. Der V. V. belegte das Deutsche Reich mit enormen Interner Link: Reparationen; enthielt aber auch die Satzung für den Interner Link: Völkerbund. Der V. V. wurde im Dt. Reich als ungerecht angesehen (die USA und CHN schlossen mit dem Dt. Reich einen Sonderfrieden) und führte in der Interner Link: Weimarer Republik zu dramatischen politischen Spannungen (insb. geschürt von den Nationalisten und Nationalsozialisten, aber auch von den Rechtskonservativen und den Militärs). Obwohl infolge der dt. Verständigungspolitik (G. Stresemann) nicht alle Vertragsbedingungen umgesetzt werden mussten, gilt der V. V. als schwierigste wirtschaftliche und politische Belastung der ersten dt. Interner Link: Demokratie.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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