V. bezeichnet einen staatlichen Aufgabenbereich sowie ordnungspolitische Maßnahmen, deren Ziel die vorausschauende Planung der Verkehrsinfrastruktur und deren Realisierung sowie die Regulierung der verschiedenen Verkehrsmittel ist.
Die Regulierung erfolgt weitgehend über Preise und Kosten auf den verschiedenen Märkten. Ein wesentliches Ziel der V. ist der Ausgleich zwischen den Anteilen am öffentlichen (z. B. schienengebundenen Verkehr) und privaten Verkehrsaufkommen (Kraftfahrzeugverkehr).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.