Im Verwaltungsrecht bezeichnet V. einen Verwaltungsakt, durch den ein Gebot oder ein Verbot ausgesprochen wird (z. B. Polizeiverfügung).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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