V. ist eine Sammelbezeichnung für das Bundes-V. und die Staats- oder Verfassungsgerichtshöfe der Länder, deren Aufgabe es ist, die Einhaltung der Verfassung durch die
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: