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Verbraucherpolitik/Verbraucherschutz | bpb.de

Verbraucherpolitik/Verbraucherschutz

Vp. bezeichnet alle politischen und verbandlichen Aktivitäten und staatlichen Maßnahmen, die dazu dienen, die Marktposition der privaten Endabnehmer und Konsumenten gegenüber den Produzenten, Händlern und Dienstleistungsanbietern zu stärken. Die wichtigsten Problemfelder der Vp. und des Vs. sind: a) objektive Verbraucherinformationen und vertrauenswürdige Werbung, b) ausreichender Wettbewerb, c) klare, übersichtliche Preisgestaltung und faire Vertragsbedingungen, d) ausreichende Informationen über die Qualität und Sicherheit der Produkte (z. B. Warentests), e) nicht diskriminierende Haftungsregeln, f) faire Regelung der Konsumentenkredite, g) objektive Rechtsberatung sowie h) Durchsetzung der dauerhafter Verbraucherrechte. Gesetzliche Grundlagen bilden in DEU z. B. das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das Verbraucherkreditgesetz, das Eichgesetz etc. Die Interner Link: Interessen der Verbraucher werden in DEU durch die auf Bundes- und Landesebene organisierten Arbeitsgemeinschaften der Verbraucherverbände (AGV) vertreten, die in vielen Städten Beratungsbüros unterhalten (Verbraucherzentralen).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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