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Verband/Verbände

Allg.: V. bezeichnet den Zusammenschluss von Personen mit gemeinsamen Interner Link: Interessen zur Verfolgung gemeinsamer Ziele.

Pol.: V. sind Vereinigungen, deren Aufgabe es ist, die besonderen Interessen ihrer Mitglieder in den politischen Entscheidungsprozess einfließen zu lassen (Lobbyisten). Zu diesem Zweck sind V. sehr unterschiedlich organisiert, z. B. a) als Massenorganisationen (z. B. Interner Link: Gewerkschaften), b) als Interessen-V. (z. B. der Allgemeine Dt. Automobilclub, ADAC), c) als Fach-V. (z. B. V. des Fleischerhandwerks), d) als Berufs-V. (z. B. der Verband der Flugzeugführer und Flugingenieure Cockpit), e) als Standesorganisationen (z. B. der Deutsche Beamten Bund, DBB).

Adressaten der verbandspolitischen Arbeit sind neben Interner Link: Staat und Interner Link: Politik auch die Interner Link: Öffentlichkeit und die Interner Link: Medien sowie die eigenen Mitgliedschaft (Mobilisierung von Unterstützung, Werbung neuer Mitglieder).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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