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Unternehmerverbände

Ugs. Sammelbezeichnung (richtiger: Unternehmensverbände) für eine Vielzahl von Organisationen, die teilweise die Interner Link: Funktion politischer Interessengruppen erfüllen, teilweise interne, d. h. vielfältige Aufgaben zum Nutzen der Mitgliedsunternehmen übernehmen.

Zu unterscheiden sind a) Interner Link: Verband/Verbände der Interner Link: Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen, deren wichtigste Aufgabe der Abschluss von kollektivvertraglichen Regelungen (Interner Link: Tarifvertrag) mit den Interessenvertretungen der Interner Link: Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen (Interner Link: Gewerkschaften) ist bzw. die wirtschaftspolitische Funktionen (Information, Öffentlichkeitsarbeit, Interner Link: Lobbyismus) ausüben. b) Industrie- und Handelskammern (Interner Link: Industrie- und Handelskammer (IHK)) sowie Interner Link: Handwerkskammern, die die lokalen bzw. regionalen Interner Link: Interessen (i. d. R. getrennt nach Branchen und Gewerben) der Interner Link: Unternehmen vertreten. c) Wirtschaftsverbände, die die wirtschaftspolitischen Interessen der Unternehmen, v. a. auf der Ebene des Bundes und der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)), wahrnehmen. d) Marktverbände oder Interner Link: Kartelle, die geschlossen wurden, um gemeinsam Einfluss auf die Beschaffung oder den Absatz bestimmter Produkte auszuüben.

Die wichtigsten Spitzenverbände der Unternehmen in DEU sind: der Interner Link: Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI), die Interner Link: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Interner Link: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Interner Link: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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