Volkswirtschaftl.: U. ist eine Wirtschaftseinheit, die
Betriebswirtschaftl.: U. bezeichnet eine planvoll organisierte rechtliche Einheit zur Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke. U. sind insofern renditeorientierte (gewinnorientierte) wirtschaftliche Entscheidungszentren; im Ggs. dazu sind Betriebe produktionsorientierte Stätten zur Verwirklichung der Unternehmensziele.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: