U. ist eine gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Überprüfung der Umweltauswirkungen bestimmter technischer Großanlagen (z. B. Atomkraft, Abfallentsorgung) bzw. von Verkehrsplanungen, bevor die notwendigen (Teil-)Genehmigungen erfolgen können. Grundlage bildet das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) von 1990.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: