U. umfasst alle institutionellen, rechtlichen und politischen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebenswelt der Menschen.
Obwohl es eine lange Interner Link: Tradition des Umwelt- und Naturschutzes gibt, ist die U. in DEU ein vergleichsweise junges Politikfeld. Hingegen wurden bspw. in den USA bereits 1969 wichtige Umweltschutzgesetze in Kraft gesetzt. U. trifft seit der Studie über »Die Grenzen des Wachstums« des Club of Rome 1972 und dem im selben Jahr begonnenen Umweltprogramm der Vereinten Nationen (Interner Link: Vereinte Nationen (UN)) (UNEP) auf zunehmende öffentliche Resonanz. In DEU erfuhr die U. durch die Ende der 1970er-Jahre einsetzende Ökologiebewegung und ab den 1980er-Jahren mit Gründung grün-alternativer Parteien eine breite Unterstützung. Spätestens seit der Atomreaktorkatastrophe in Tschernobyl (1986) finden sich umweltpolitische Aussagen in den Programmen aller Interner Link: Parteien in DEU. Im EG- und EU-Vertrag ist der Umweltschutz in den Art. 130 r-t verankert; in DEU ist seit 1994 der Umweltschutz in Art. 20 a GG als eines der Interner Link: Staatsziele festgelegt.
Bei der aktiven U. sind drei Prinzipien zu unterscheiden: 1) das Vorsorge- oder Vermeidungsprinzip, d. h. umweltschädigendes Verhalten etc. gar nicht erst aufkommen zu lassen, 2) das Verursacherprinzip, d. h., die Kosten umweltschädigenden Verhaltens müssen von denjenigen getragen werden, die den Schaden verursacht haben, und 3) das Kooperationsprinzip, d. h. über Interner Link: Verhandlungen und Absprachen zwischen allen Beteiligten sicherzustellen, dass die angestrebten Ziele optimal und nachhaltig in die Praxis umgesetzt werden.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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