1) Ü. (im passiven Sinne) bezeichnet einen Standpunkt oder eine Ansicht, die auf Kenntnis und Wissen oder auf religiösem Glauben beruht.
2) Ü. (im aktiven Sinne) bezeichnet das Bemühen, andere dazu zu bewegen, sich einer vorgegebenen Meinung oder Absicht anzuschließen (Ü.-Arbeit). In dieser Form ist Ü. eines der wichtigsten Elemente politischer Gestaltung und Steuerung (
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: