[griech.] Allg.: Ein S. ist eine Einheit (oder Ganzheit), die aus mehreren miteinander in Beziehung stehenden Elementen zusammengesetzt ist.
Spez.: Ein aus einzelnen Teilen (Teilsystemen) bestehendes (Gesamt-)S., das auf einer (mehr oder weniger) stabilen Ordnung beruht, eine bestimmte Integrationsleistung erbringt und gegenüber anderen S. einen bestimmten Grad an Geschlossenheit aufweist. Damit verfügen S. über eine (eigenständige) Struktur, die auf ein S.-Gleichgewicht gerichtet ist, d. h. Einwirkungen auf einzelne Teile und Veränderungen solcher Teile wirken auf das (Gesamt-)S., das seinerseits die Selbsterhaltung sucht.
Pol.: Der Begriff S. wird oft als Sammelbezeichnung für die äußere Organisationsform politischer, sozialer, wirtschaftlicher Ordnungen verwendet. S.-Wechsel bezeichnet dementsprechend die Auflösung alter und den Aufbau neuer (politischer, sozialer, wirtschaftlicher) Ordnungen. S.-Wandel bezeichnet den (mehr oder weniger geordneten) Prozess der Anpassung eines S. an dessen Umweltveränderungen. Eine S.-Krise liegt dann vor, wenn aufgrund äußerer Veränderungen die S.-Erhaltung gefährdet ist.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.