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Subvention | bpb.de

Subvention

S. sind finanzielle Leistungen des Interner Link: Staates (Interner Link: Europäische Union (EU), Bund, Länder, Interner Link: Kommunen) an Interner Link: Unternehmen (und gelegentlich private Interner Link: Haushalte), die entweder direkt oder indirekt (z. B. Steuervergünstigungen) geleistet werden und an bestimmte Auflagen gebunden sind. Zu unterscheiden sind a) Empfangsauflagen (z. B. S. nur an bedürftige Regionen, Branchen, Unternehmen), b) Verhaltensauflagen (z. B. Vermeidung von Umweltbelastungen) und c) Verwendungsauflagen (z. B. S. nur bei Einsatz bestimmter Umwelttechniken).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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