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Subsidiarität/Subsidiaritätsprinzip | bpb.de

Subsidiarität/Subsidiaritätsprinzip

S. bezeichnet ein (von der katholischen Soziallehre entliehenes) Prinzip, das die Eigenleistung und die Selbstbestimmung sowohl des Individuums (und der Familien) als auch der Interner Link: Gemeinschaften (z. B. der Interner Link: Kommunen) fördern will.

Das S.-P. fordert, dass staatliche Eingriffe (EU, Bund) und öffentliche Leistungen grundsätzlich nur unterstützend und nur dann erfolgen sollen, wenn die jeweils tiefere hierarchische Ebene (Länder, Kommunen, Familien) nicht in der Lage ist, die erforderliche (Eigen-)Leistung zu erbringen. Das S.-P. spielt v. a. in der Interner Link: Bildungspolitik und Interner Link: Sozialpolitik eine wichtige Rolle und ist ein wesentliches Element des europäischen Integrationsprozesses.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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