Das dt. StGB (von 1871, i. d. F. v. 1998) enthält Rechtsnormen für Straftatbestände und die entsprechenden Strafandrohungen. Im »Allgemeinen Teil« werden die Voraussetzungen und Folgen von Straftaten geregelt; im »Besonderen Teil« werden die einzelnen strafbaren Handlungen und der entsprechende Strafrahmen festgelegt.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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