S. bezeichnet den entscheidenden, letzten Wahlgang nach dem Mehrheitswahlrecht, wenn die Kandidaten oder Kandidatinnen in den vorangegangenen Wahlgängen nicht die erforderliche (qualifizierte)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: