S. bezeichnet die zweite Kammer des Schweizer
Die 46 Sitze verteilen sich auf 20 Kantone mit je zwei und sechs Halbkantonen mit je einem Sitz. Die Wahl zum S. erfolgt nach kantonalem Recht; die Amtsdauer beträgt einheitlich vier Jahre.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: