S. sind soziale Großgruppen, wie sie etwa für geschlossene, streng hierarchisch gegliederte (mittelalterliche oder feudalistische)
Mit der Geburt in einen bestimmten Stand sind die Rechte und Pflichten, sozialen, beruflichen etc. Möglichkeiten des Individuums festgelegt, soziale (Aufstiegs-)Mobilität ist nahezu ausgeschlossen.
In den europäischen S.-Staaten des Mittelalters hatten sich drei S. etabliert (Adel, Klerus, Bürgertum), zu denen im 19. Jh. der vierte Stand, die Arbeiterschaft, kam.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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