1) Im völkerrechtlichen Sinne sind S. zwischenstaatliche Vereinbarungen zur Regelung der gegenseitigen Beziehungen, der Zusammenarbeit oder der gegenseitigen
2) Im dt.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: