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Staatsnotstand | bpb.de

Staatsnotstand

S. bezeichnet einen Zustand drohender Gefahr für die Interner Link: Öffentliche Ordnung oder die Sicherheit und den Bestand des Interner Link: Staates, der nicht mehr mit üblichen (politisch-administrativen) Mitteln zu bewältigen ist. Für Fälle des S. gelten in DEU die im Interner Link: Grundgesetz (GG) enthaltenen Regelungen der Notstandsverfassung.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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