Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Staatsangehörigkeit/Staatsbürgerschaft | bpb.de

Staatsangehörigkeit/Staatsbürgerschaft

Die S. ist ein Rechts- und Schutzverhältnis zwischen einer natürlichen Person und einem Interner Link: Staat, aus dem sich bestimmte (staatsbürgerliche) Interner Link: Rechte (z. B. Interner Link: Wahlrecht) und Pflichten (z. B. Steuerpflicht) ergeben. Die S. regeln die Staaten unterschiedlich. Prinzipiell wird unterschieden zwischen a) S., die aufgrund des Abstammungsprinzips (ius sanguinis = lat.: Recht des Blutes) erworben wird, d. h. das Kind erhält die S. der Eltern, eines Elternteils oder bei Unehelichkeit die der Mutter (gilt z. B. in AUT, CHE, DEU: Art. 116 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 1 GG) und b) S., die aufgrund des Territorialprinzips (ius soli = lat.: Recht des Bodens) erworben wird, d. h., das Kind erhält die S. des Staates, in dem es geboren wurde (gilt z. B. in den USA).

Darüber hinaus kann die S. durch Einbürgerung, Interner Link: Legitimation oder Annahme an Kindes statt erworben werden. Nach Art. 16 Abs. 1 GG darf die deutsche S. nicht zwangsweise entzogen werden.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Dossier

Staatenlosigkeit

Jeder Mensch hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Dennoch gibt es weltweit Millionen Menschen, denen dieses Recht verwehrt wird – darunter viele Geflüchtete. Das Dossier fragt nach den…

einfach POLITIK

Die Bundesrepublik Deutschland

Deutschland ist ein Land in Europa. Außerdem ist Deutschland auch ein Staat. Zu einem Staat gehören Regeln: die Gesetze. Das wichtigste Gesetz ist die Verfassung. Die deutsche Verfassung heißt:…

Artikel

Staatsbürgerschaft

Einwanderung hat in Argentinien eine lange Tradition. Allein zwischen 1870 und 1930 kamen rund sechs Millionen Europäer ins Land. Heute dominiert die Einwanderung aus anderen lateinamerikanischen…

Zahlen und Fakten

Staatsangehörigkeit

Von den 38,5 Millionen Ausländern, die Anfang 2017 in der EU lebten, stammten 21,6 Millionen aus Staaten, die nicht zur EU gehören und 16,9 Millionen waren Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates.

Artikel

Citizenship

Until now, Spain's citizenship policy has had a clear ethnic bias, one that favours naturalisation for Latin Americans. A satisfactory level of integration in Spanish society, proof of legal residence…

Hintergrund aktuell

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Seit dem 27. Juni 2024 gelten in Deutschland neue Einbürgerungsregeln. Von nun an ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich erlaubt, auch Einbürgerungen sind früher möglich als bisher.