[engl.: spalten, teilen] 1) S. bezeichnet bei
2) S. bezeichnet im Steuerrecht eine bestimmte Form der gemeinsamen Einkommensbesteuerung von verheirateten Paaren (Ehegatten-S.).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: