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Splitting

[engl.: spalten, teilen] 1) S. bezeichnet bei Interner Link: Wahlen, bei denen die Wahlberechtigten mehrere Stimmen haben, die Möglichkeit, die Stimmen auf verschiedene Kandidaten zu verteilen (z. B. bei Bundestagswahlen die der Erststimme für den Kandidaten der Interner Link: Partei A und die Zweitstimme für die Liste der Partei B).

2) S. bezeichnet im Steuerrecht eine bestimmte Form der gemeinsamen Einkommensbesteuerung von verheirateten Paaren (Ehegatten-S.).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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