I) S. bezeichnet politische und verbandliche Aktivitäten sowie gesetzgeberische Maßnahmen, die sich auf die Absicherung existenzieller Risiken, die Verbesserung der Lebenssituation sozial Schwacher, Gefährdeter oder Schutzbedürftiger und die Regelung der spannungsreichen Interessenunterschiede zwischen
1. Die wichtigsten Existenzrisiken werden (für den größten Teil der
2. Die Verbesserung individueller Lebenslagen wird durch staatliche Sozialfürsorge angestrebt (z. B. Sicherung des Existenzminimums für Erwerbsfähige durch das sog. Arbeitslosengeld II (Hartz IV); Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und durch spezielle Schutzgesetze (Mutterschaftsschutz). Die staatlichen
3. Zur Lösung des Konfliktes zwischen
II) Zur S. i. w. S. zählt auch die betriebliche S. Sie ist (z. T. wesentlicher) Bestandteil unternehmerischer Personalpolitik und dient v. a. zur Schaffung eines guten Arbeitsklimas und zur Bindung der Arbeitskräfte an das
Sozialpolitik
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Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch:
- Arbeitgeber/Arbeitgeberin
- Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin
- Institution
- Akteur, politischer
- Bevölkerung
- Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)
- Behörde
- Wohlfahrtsverbände
- Kapital
- Soziale Marktwirtschaft
- Globalisierung
- Unternehmen
- Arbeitsbeziehungen
- Soziale Sicherung
- Sozialgesetzbuch (SGB)
- Strukturwandel