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Sozialplan | bpb.de

Sozialplan

Der S. ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Interner Link: Arbeitgeber/Arbeitgeberin und Interner Link: Betriebsrat eines Interner Link: Unternehmens über den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile, die (z. B. aufgrund einer betrieblichen Änderung, einer Betriebsstilllegung etc.) für alle oder einen bestimmten Teil der Interner Link: Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen entstehen. Im S. werden üblicherweise Leistungen für vorzeitigen Ruhestand oder Abfindungen vereinbart; er hat die Wirkung einer Interner Link: Betriebsvereinbarung.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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