1) S. bezeichnet a) den jährlichen Bericht der Interner Link: Bundesregierung über die in DEU erbrachten Sozialleistungen und über künftige Vorhaben in der Interner Link: Sozialpolitik bzw. b) den jährlichen Lagebericht über die finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung.
2) S. werden z. T. auch von großen Interner Link: Unternehmen erstellt, um ihre sozialen Leistungen, Arbeitsbedingungen etc. (z. T. auch in Sozialbilanzen) öffentlich bekannt zu machen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: