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Souveränität | bpb.de

Souveränität

[franz.] S. bezeichnet die höchste, nach innen und außen unabhängige staatliche Herrschaftsmacht und Entscheidungsgewalt:

1) Innere S. heißt in den modernen Interner Link: Demokratien, dass die Interner Link: Staatsgewalt über sämtliche Interner Link: Hoheitsrechte verfügt und durch die Interner Link: Volkssouveränität sowohl legitimiert als auch begrenzt ist.

2) Äußere S. (auch Staats-S.) bedeutet im Interner Link: Völkerrecht (von jeglicher Fremdherrschaft freie) Unabhängigkeit und (ohne Rücksicht auf wirtschaftliche, militärische oder sonstige Stärken und Schwächen) Gleichheit der Interner Link: Staaten.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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