1) Bezeichnung für selbstständige Gerichte, die auf bestimmte Rechtsmaterien festgelegt sind und hierüber verhandeln (z. B. Patentgericht, Arbeitsgericht und Rheinschifffahrtsgericht). (Ggt.: ordentliche Gerichte).
2) Gerichte mit verkürztem Verfahren und stark beschränkten Rechtsmitteln für den Angeklagten, die ursprünglich von der
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: