Allg.: Alle Maßnahmen, die geeignet sind, Konflikte zwischen Bürgern (Interner Link: Bürger/Bürgertum) bzw. zwischen Interner Link: Staaten zu verhindern, und die der Schaffung bzw. dem Schutz der Unversehrtheit von Personen und Sachen bzw. der staatlichen Unverletzlichkeit dienen.
Spez.: 1) S. bezeichnet in der Interner Link: Außenpolitik und den internationalen Beziehungen (Interner Link: Internationale Beziehungen) die Schaffung und Wahrung sicherer äußerer (Staats-)Grenzen durch a) militärische Maßnahmen, b) den Aufbau kollektiver Sicherheitssysteme (z. B. Interner Link: Vertrag, Interner Link: Bündnis), c) gegenseitige vertrauensbildende Maßnahmen (z. B. Interner Link: Anerkennung der Grenzen, Verzicht auf einseitige Forderungen) und d) internationalen Austausch.
2) Innenpolitisch wird der Begriff S. gelegentlich im Sinne von Interner Link: Politik der Inneren Sicherheit (Interner Link: Innere Sicherheit) verwendet.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: