Pol.: 1) S. bezeichnet in
2) S. bezeichnet die Regierungen der Stadtstaaten
3) Bis zu seiner Abschaffung 1998 bezeichnete S. die zweite Kammer (mit beratender
4) S. bezeichnet das höchste Organ der
Rechtl.: S. bezeichnet das mit mehreren Richtern besetzte Entscheidungsgremium höherer Gerichte (
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: