1) S. (auch: Selbsthilfegruppe) bezeichnet den Zusammenschluss von Personen mit gleichartigen (gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen) Problemlagen mit dem Ziel gegenseitiger Unterstützung und Hilfe (z. B. Anonyme Alkoholiker, HIV-Positive etc.). S. übernehmen oft weitreichendere Aufgaben (z. B. bei der sozialen Betreuung) als traditionelle (staatliche) Einrichtungen oder privatwirtschaftliche Leistungsanbieter (Ärzte, Therapeuten). Die Leistungen von S. werden sowohl von Personen ohne professionelle Ausbildung erbracht als auch durch (freiwillige) Leistungen von Fachkräften unterstützt; z. T. ergänzen die S. aber auch die professionelle Hilfe.
2) S. sind wichtiges Element des Subsidiaritätsprinzips und häufig Teil einer sozialen Sub- oder Alternativkultur.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: