Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Selbstbestimmungsrecht | bpb.de

Selbstbestimmungsrecht

1) Verfassungsrechtlich bezeichnet S. das Grundrecht (Interner Link: Grundrechte) auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das auch den Interner Link: Datenschutz (informationelles S.) einschließt.

2) Völkerrechtlich bezeichnet das S. den in die Charta der UN (Interner Link: Vereinte Nationen (UN)) aufgenommenen Grundsatz, dass alle Völker und Nationen ihren politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Status frei bestimmen können.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Deutschland Archiv

Weiterführende bpb-Materialien

Hier finden Sie eine Übersicht zu weiterführenden bpb-Materalien, die die politischen und gesellschaftlichen Hintergründe der 75 Gründungsgeschichten vertiefen.

inklusiv politisch bilden

Deutschland: Demokratie, Staat, Grundrechte

Mit Bildern und Fragen hilft das Material, ein Verständnis von Demokratie, Staat und Grundrechten in Deutschland zu erarbeiten, z.B. in Gruppen. Ergänzend wird auf einfach POLITIK-Texte verlinkt.