1) In den Arbeitsbeziehungen bezeichnet S. ein Verfahren, in dem ein unbeteiligter Dritter den Versuch unternimmt, bei Streitigkeiten eine Lösung oder einen Kompromiss zu finden. Die Zwangs-S. kollektiver Regelungskonflikte (wie in der
2) Zur S. zwischenstaatlicher Konflikte kann in der internationalen Politik der IGH in Den Haag (
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: