Allg.: Das Interner Link: Bundesland SH mit der Hauptstadt Kiel ist charakterisiert durch seine Küstenlage (Fischerei, fischverarbeitende Industrie) und dem damit verbundenen Tourismus (Seebäder); weiterhin durch Landwirtschaft (Obst, Gemüse, Milchwirtschaft und Lebensmittelindustrie) und seine vergleichsweise industriearme Wirtschaftsstruktur (Maschinen-, Schiffsbau).
SH liegt im äußersten Norden DEUs und hat gemeinsame Grenzen mit den Bundesländern MV (im Südosten) sowie HH und NI (im Süden). Äußere Grenzen bestehen zu DNK im Norden. Die Landesfarben sind Blau-Weiß-Rot. An der Nordseeküste und auf den Inseln SHs leben überwiegend Nordfriesen, mit eigener (germanischer) Sprache (friesisch), und im Norden des Landes lebt eine dänische Interner Link: Minderheit.
Pol.: SH wurde – gegenüber der ehemaligen preußischen Provinz SH territorial unverändert – am 23.8.1946 von der britischen Militärregierung gebildet. Die Landessatzung vom 13.12.1949 wurde nach der Interner Link: Wiedervereinigung umfassend reformiert und am 30.5.1990 vom Interner Link: Landtag als Landesverfassung angenommen. Danach ist der schleswig-holsteinische Landtag oberstes Gesetzgebungsorgan (73 Mitglieder/2017, auf fünf Jahre gewählt). Oberster Vertreter der Interner Link: Exekutive ist der/die Interner Link: Ministerpräsident/Ministerpräsidentin, der/die die Richtlinien der Politik bestimmt und die Interner Link: Minister/Ministerinnen ernennt. Die neue Interner Link: Verfassung kennt die Volksinitiative, d. h. die Möglichkeit, Anträge an den Landtag zu stellen, die von mind. 20.000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein müssen, sowie das Volksbegehren und den Volksentscheid als direktdemokratische Elemente (Interner Link: Volksabstimmung (Volksbefragung/Volksbegehren)).
SH ist in elf Landkreise und vier kreisfreie Städte (Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster) untergliedert.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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