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Scheinselbstständigkeit | bpb.de

Scheinselbstständigkeit

S. bezeichnet eine Erwerbstätigkeit, bei der das ehemalige Arbeitsverhältnis formal aufgehoben wurde, frühere Interner Link: Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen aber a) als selbstständige Unternehmer die gleiche Interner Link: Arbeit wie vorher (z. B. als Lkw-Fahrer) verrichtet bzw. b) wie zuvor vom ehemaligen Interner Link: Arbeitgeber/Arbeitgeberin abhängig ist (z. B. nur von diesem Lieferaufträge erhält) und ggf. c) die notwendigen Mittel für diese Tätigkeit (z. B. den LKW) vom Auftraggeber leihweise und kostenpflichtig gestellt werden.

Die S. dient dazu, Kosten (insb. die Sozialversicherung, aber auch Überstundenzuschläge etc.) einzusparen, die Arbeitgeberrisiken (z. B. Auftragsschwankungen) auf (ehemalige) Arbeitnehmer zu übertragen und allen weiteren tariflichen Verpflichtungen (Urlaub, Lohnfortzahlung etc.) auszuweichen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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