S. bezeichnet eine Erwerbstätigkeit, bei der das ehemalige Arbeitsverhältnis formal aufgehoben wurde, frühere
Die S. dient dazu, Kosten (insb. die Sozialversicherung, aber auch Überstundenzuschläge etc.) einzusparen, die Arbeitgeberrisiken (z. B. Auftragsschwankungen) auf (ehemalige) Arbeitnehmer zu übertragen und allen weiteren tariflichen Verpflichtungen (Urlaub, Lohnfortzahlung etc.) auszuweichen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: