[lat.] Allg.: S. bezeichnet belohnende (positive S.) oder strafende (negative S.) Reaktionen auf bestimmte Verhaltensweisen. Beides, Belohnung und Bestrafung, soll letztlich zur (dauerhaften) Einhaltung von
Rechtl.: 1) S. bezeichnet das Inkraftsetzen bzw. die Bestätigung von Gesetzen und Normen sowie von Strafmaßnahmen, die für den Fall einer Normüberschreitung oder Rechtsverletzung angedroht werden. Ziel von S. ist es, die konkrete Verwirklichung von
2) In den internationalen Beziehungen (
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: