1) Kurzbezeichnung für den S. zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der mit gesetzlichem Auftrag seit 1963 als unabhängiges Expertengremium zur Beratung der Interner Link: Bundesregierung in wirtschaftspolitischen Fragen tätig ist. Der S. besteht aus fünf Mitgliedern (»fünf Weise«), deren Aufgabe es ist, jährliche Gutachten (bis Mitte November) über a) das abgelaufene Jahr, b) die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage, c) die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung (gemessen an den Zielen des magischen Vierecks (Interner Link: Magisches Viereck)) vorzulegen und d) auf Fehlentwicklungen, Handlungsbedarf und alternative Möglichkeiten zu verweisen. Darüber hinaus kann der S. e) Sondergutachten erstellen, wenn dies die Bundesregierung wünscht oder die aktuelle wirtschaftliche Situation es erfordert. Die Gutachten des Ss. haben empfehlenden Charakter; die Bundesregierung ist aber verpflichtet, sie zur Kenntnis zu nehmen und innerhalb von acht Wochen im Rahmen ihres Jahreswirtschaftsberichtes dazu Stellung zu nehmen.
2) Kurzbezeichnung für den 1971 eingesetzten, heute für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit tätigen Rat von Sachverständigen für Umweltfragen. Er besteht aus sieben Mitgliedern, deren Aufgabe es ist, Gutachten zur Situation und zur zukünftigen Entwicklung der Umwelt zu erstellen sowie auf Fehlentwicklungen und Handlungsbedarf zu verweisen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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