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Richtlinienkompetenz | bpb.de

Richtlinienkompetenz

R. bezeichnet die in Art. 65 GG festgelegte Vorrangstellung des/der Interner Link: Bundeskanzler/Bundeskanzlerin gegenüber den übrigen Regierungsmitgliedern (auch: Interner Link: Kanzlerprinzip).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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