[lat.: Überprüfung] 1) Im politischen Bereich bezeichnet R. die Überarbeitung oder Veränderung von Interner Link: Gesetzen, (völkerrechtlichen) Verträgen (Interner Link: Vertrag) oder Verfassungsartikeln.
2) Im Interner Link: Recht bezeichnet R. ein Interner Link: Rechtsmittel, in dem von einer höheren Instanz (R.-Gericht) überprüft wird, ob das zugrunde liegende materielle Recht und die verfahrensrechtlichen Vorschriften richtig angewandt worden sind.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: