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Ressort/Ressortprinzip | bpb.de

Ressort/Ressortprinzip

[franz.: Geschäfts-, Amtsbereich, Aufgabengebiet] Pol.: R. bezeichnet den Geschäftsbereich einer staatlichen Interner Link: Behörde, z. B. eines Interner Link: Ministeriums (an dessen Spitze ein R.-Minister steht). Leiten die Interner Link: Minister/Ministerinnen ihr R. in eigener Verantwortung und vertreten ihr R. im Interner Link: Kabinett, spricht man vom R.-Prinzip; sind die Minister auch gegenüber dem Interner Link: Parlament verantwortlich, spricht man von Ministerverantwortlichkeit.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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