1) R. bezeichnet alle politischen Maßnahmen, deren Ziel es ist, auf die regionale Entwicklung, den Städtebau und den Ausbau der Infrastruktur (
2) R. bezeichnet (meistens) einen Teilbereich der Raumordnungspolitik, d. h. den Versuch, über politische, ökonomische und finanzielle Maßnahmen die wirtschaftliche Kraft einzelner Regionen positiv zu verändern, wobei R. regional- und/oder gesamtwirtschaftliche Ziele verfolgen kann. In DEU ist ein wesentliches Element der R. »die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet« (Art. 72 Abs. 2 GG), die zu einer erheblichen Verflechtung zwischen den Aktivitäten von Bund, Ländern und
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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