1) R. bezeichnet das allgemeine Bestreben einer Region oder eines Gebietes (das sich z. B. durch landschaftliche, historische, ethnische oder andere Kriterien von anderen Gebieten abgrenzen lässt) nach größerer Selbstverantwortung und Interner Link: Autonomie gegenüber der staatlichen Zentralmacht. Regionalistische Bestrebungen werden oft von regionalen (Protest-)Bewegungen gestützt, deren Ziele von stärkerer Interner Link: Dezentralisierung bis zu separatistischen Aktivitäten (z. B. Korsika, Baskenland, Katalonien) reichen können (Interner Link: Separatismus).
2) R. bezeichnet in den internationalen Beziehungen (Interner Link: Internationale Beziehungen) die politischen Aktivitäten zum Zusammenschluss mehrerer Interner Link: Staaten einer (Welt-)Region (z. B. zur Förderung der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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