R. bezeichnet den/die Leiter/die Leiterin eines Regierungspräsidiums, das einen (zwischen Ebene des Landes und des
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: