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Regierungspräsident/Regierungspräsidentin | bpb.de

Regierungspräsident/Regierungspräsidentin

R. bezeichnet den/die Leiter/die Leiterin eines Regierungspräsidiums, das einen (zwischen Ebene des Landes und des Interner Link: Kreises angesiedelten) Interner Link: Regierungsbezirk verwaltet.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten